Beschwerdeverfahren

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften (insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung).

Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Als Mangel der Sache gelten auch die Erfüllung einer anderen Sache sowie Mängel an den für den Gebrauch der Sache notwendigen Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Installationsunterlagen etc.).

Das Recht des Käufers aus mangelhafter Leistung beruht darauf, dass die Sache einen Mangel hat, wenn die Schadensgefahr auf den Käufer übergeht, auch wenn sich der Mangel erst später zeigt. Das Recht des Käufers beruht auch auf einem später entstandenen Mangel, den das Unternehmen durch die Verletzung seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag verursacht hat.

Im Hinblick auf die Pflichten des Käufers bei der Übergabe der Waren und Materialien prüft der Käufer die Sache möglichst bald nach dem Übergang der Schadensgefahr an der Kaufsache und überzeugt sich von deren Beschaffenheit und der gelieferten Menge.

Die Schadensgefahr geht mit Erhalt der bestellten Ware bzw. des bestellten Materials auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Sache nicht übernimmt, auch wenn die Gesellschaft ihm die Verfügung über die Sache gestattet hat, d. h. über.

Sachschäden, die nach dem Übergang der Sachschadensgefahr auf den Käufer eintreten, schließen die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises an den Käufer nicht aus, es sei denn, die Gesellschaft hat den Schaden durch Pflichtverletzung verursacht.

Kommt der Käufer mit der Übernahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so ist die Gesellschaft nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Sache auf Kosten des Käufers in geeigneter Weise zu veräußern Zeitpunkt der Übernahme des Kaufgegenstandes. Diese Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gilt auch dann, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist, was die Lieferung der Sache an den Käufer bedingt.

Das Unternehmen antwortet dem Käufer, dass der Artikel bei Erhalt keine Mängel aufweist. Darüber hinaus haftet das Unternehmen gegenüber dem Käufer dafür, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übernahme der Sache durch den Käufer die von den Vertragsparteien bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbarten Eigenschaften aufweist und, soweit eine solche Vereinbarung fehlt, diese Eigenschaften aufweist die das Unternehmen bzw. der Hersteller erklärt hat oder die der Käufer angesichts der Art der Waren und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung vernünftigerweise erwarten konnte. Darüber hinaus erwidert das Unternehmen, dass der Kaufgegenstand für den Verwendungszweck geeignet ist, den das Unternehmen für seine Verwendung angibt oder für den ein Gegenstand dieser Art üblicherweise verwendet wird, die Sache den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Der Käufer erkennt an, dass, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Sache (Kaufgegenstand) ein Mangel zeigt, davon ausgegangen wird, dass die Sache bereits bei Erhalt mangelhaft war.

Der Käufer ist berechtigt, das Recht wegen eines Mangels an der Ware oder dem Material innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Abnahme geltend zu machen, sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Bestimmung des vorstehenden Absatzes gilt nicht für einen Artikel, der zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde, für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde (2. Wahl usw.), für eine normale Abnutzung des Artikels, die durch seinen üblichen Gebrauch verursacht wurde Bei einer so gekennzeichneten gebrauchten Sache liegt ein Mangel vor, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Sache bei der Übernahme durch den Käufer hatte, oder wenn sich dieser aus der Beschaffenheit der Sache ergibt.

Für den Fall, dass das Produkt oder Material auf der Verpackung ein Haltbarkeitsdatum von weniger als 24 Monaten aufweist, ist der Käufer berechtigt, das Recht wegen des Mangels nur bis zu dem so gekennzeichneten Datum auszuüben.

Der Käufer erkennt an, dass ihm kein Anspruch auf mangelhafte Leistung zusteht, wenn der Käufer vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

Der Käufer erkennt an, dass, wenn die Sache einen Mangel aufweist, für den das Unternehmen nach den vorstehenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften würde, und wenn es sich um eine zu einem geringeren Preis verkaufte Sache oder um eine gebrauchte Sache handelt (Verkauf, Rückgabe der Sache). ein anderer Käufer) und dieser Artikel auf diese Weise gekennzeichnet ist, hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis anstelle des Rechts auf Umtausch des Artikels.

Der Käufer macht das Recht aus mangelhafter Leistung gegenüber der Gesellschaft an der Adresse ihres Geschäftssitzes geltend, sofern die Annahme der Reklamation hinsichtlich des verkauften Warensortiments möglich ist, gegebenenfalls auch am Sitz oder Geschäftssitz oder auf dem Wege eines Formulars, das auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Der Käufer erkennt an, dass das Unternehmen im Falle einer von ihm selbst verursachten Beschädigung der Ware das Recht auf eine angemessene Reduzierung des zurückgegebenen Kaufpreises hat, und zwar um einen proportionalen Teil des Kaufpreises, der der Wertminderung der Ware entspricht oder Materialien durch den Käufer.